Ein Wagen mit Fahrer für Gäste, die allein reisen
Nicht jeder Fahrgast gehört zur Gruppe. Die Rednerin, die Großeltern der Braut oder die Führungskraft mit dem späten Flug reisen oft besser im Pkw mit eigenem Fahrer.
Vorbestellt, nie herangewinkt
In Deutschland ist ein Pkw mit Fahrer ein Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Er führt nur Aufträge aus, die am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind; heranwinken wie ein Taxi lässt er sich deshalb nicht. Jeder Auftrag wird erfasst und ein Jahr aufbewahrt.
Wie ein Mietwagen gebucht, bereitgehalten und beworben wird, darf nicht zur Verwechslung mit einem Taxi führen. Ein Dachschild hat er also nicht.



Im Fahrzeug
- Der Fahrer besitzt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die für höchstens fünf Jahre erteilt wird
- Der Verkehr mit Taxen ist gesondert geregelt: Annahme der Aufträge, Bereithalten und Werbung eines Mietwagens dürfen nicht zur Verwechslung mit Taxen führen, und Zeichen und Merkmale von Taxen dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden
- Für Gemeinden mit großer Flächenausdehnung kann die Genehmigungsbehörde statt der Rückkehr zum Betriebssitz andere Abstellorte zulassen, die mindestens 15 km vom Hauptsitz entfernt sind
- Nach Ausführung des Beförderungsauftrags muss der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz des Unternehmers zurückkehren (Rückkehrpflicht), es sei denn, er hat vor oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhalten
- Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind; ein Mietwagen kann daher nicht wie ein Taxi auf der Straße herangewinkt werden. Der Unternehmer erfasst jeden Auftrag und bewahrt die Aufzeichnung ein Jahr auf
- Ein in Deutschland gemieteter Pkw mit Fahrer ist ein Mietwagen im Sinne des PBefG: ein Personenkraftwagen (bis zu neun Sitzplätze einschließlich Fahrer), der nur im Ganzen gemietet wird und bei dem der Mieter Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt
Nach dem Absetzen
Ist der Auftrag erledigt, gilt die Rückkehrpflicht: Der Wagen fährt zum Betriebssitz zurück, es sei denn, vor oder während der Fahrt kam ein neuer Auftrag herein. Für weitläufige Flächengemeinden darf die Genehmigungsbehörde auch andere Abstellorte erlauben. Für Sie heißt das: Buchen Sie die Rückfahrt gleich mit der Hinfahrt.
Kann es länger werden, sagen Sie es. Ein Abendessen mit offenem Ende lässt sich mit gebuchter Wartezeit leichter abdecken als mit einem zweiten Wagen auf die Schnelle.
Größe und Fahrer
Eine Limousine nimmt bequem ein bis drei Gäste auf, ein Van bis zu acht. Am Steuer sitzt jemand mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; sie gilt jeweils höchstens fünf Jahre.
Ab neun Personen wählen Sie einen Kleinbus. Bei Hochzeiten und Firmenevents fährt der Wagen oft neben dem Kleinbus der Gruppe und holt Gäste ab, die mit einem anderen Flug kommen oder früher gehen.
Häufige Fragen von Reisenden
Kann der Wagen während meines Termins warten?
Ja, wenn die Wartezeit Teil der Buchung ist. Nennen Sie die voraussichtliche Dauer, damit der Fahrer den Tag planen kann.
Warum nicht einfach ein Taxi?
Das geht natürlich. Beim gebuchten Wagen stehen aber Fahrzeug, Fahrer und Abholzeit vorab fest, und der Fahrer kennt Ihren Plan schon.
Holt er mich am Flughafen ab?
Ja. Schicken Sie Ihre Flugnummer, und der Fahrer richtet sich nach der tatsächlichen Landezeit.
Kann ich einen Wagen für einen ganzen Tag buchen?
Ja. Ein Tag mit Terminen in verschiedenen Stadtteilen oder ein Abstecher zum Weingut und zurück lässt sich als ein Auftrag mit demselben Fahrer buchen.
Weitere Fahrten, die wir vermitteln
- Teamausflüge: vom einzelnen Kleinbus bis zum kleinen Konvoi
- Zur Messe und zurück, mit eigenem Kleinbus und Fahrer
- Klassenfahrten und Studienreisen in der passenden Größe
- Auswärts mit dem Verein, und die Ausrüstung fährt mit
- Alle Gäste zur Hochzeit, und alle wieder heim
- Tagesausflüge mit eigenem Fahrer, in Ihrem Tempo
- Vom Flughafen zum Schiff, samt Gepäck
- Barrierefrei unterwegs, mit der ganzen Gruppe